Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Vantix GmbH für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Vantix GmbH, Herrschinger Straße 11, 82346 Andechs (nachfolgend „Vantix“), gegenüber ihren Kunden.
(2) Die Leistungen von Vantix richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Vantix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Vantix erwirbt Forderungen und Ansprüche des Kunden gegenüber öffentlichen Stellen, insbesondere Ansprüche aus der Forschungszulage nach dem FZulG, aus AZAV-Bildungsgutscheinen nach § 81 SGB III sowie aus bewilligten Zuwendungsbescheiden, und stellt dem Kunden hierauf eine Vorauszahlung zur Verfügung.
(2) Vantix erbringt keine Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Förderberatung. Angaben auf der Website, insbesondere Rechenbeispiele und Liquiditätsrechner, sind unverbindliche Indikationen und stellen kein Angebot dar.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Darstellungen auf der Website sowie Indikationen und Term Sheets sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt erst mit Abschluss eines individuellen Forderungskauf- bzw. Finanzierungsvertrages in Textform zustande. Vantix ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Vantix alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Bescheide, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Registerauszüge.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die angekaufte Forderung besteht, frei von Rechten Dritter ist, nicht anderweitig abgetreten, verpfändet oder gepfändet wurde und keinen Abtretungsverboten unterliegt.
(3) Wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder des Bescheidstatus sind Vantix unverzüglich anzuzeigen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vorauszahlung, das Entgelt sowie etwaige Gebühren ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
(3) Die Rückführung erfolgt vorrangig aus der Auszahlung der angekauften Forderung durch die öffentliche Stelle.
§ 6 Abtretung und Verität
(1) Der Kunde tritt die vertragsgegenständliche Forderung mit Vertragsschluss an Vantix ab. Vantix nimmt die Abtretung an.
(2) Der Kunde haftet für den rechtlichen Bestand der Forderung (Verität). Für die Zahlungsfähigkeit des Forderungsschuldners (Bonität) haftet der Kunde nur, soweit dies individualvertraglich vereinbart ist.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Vantix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vantix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Regelungen des Individualvertrages.
§ 10 Datenschutz
Vantix verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von Vantix.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.