FAQ
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten zur Vorfinanzierung staatlicher Ansprüche.
Was genau finanziert Vantix vor?
Wir kaufen bewilligte staatliche Ansprüche an: Forschungszulagen nach FZulG, AZAV-Bildungsgutscheine nach § 81 SGB III sowie öffentliche Zuwendungsbescheide (z. B. ZIM, BAFA, GRW).
Wie hoch ist die maximale Förderung bei der Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist auf maximal 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen begrenzt. Entsprechend finanzieren wir Bescheide bis zu dieser Höhe vor.
Wie schnell erhalte ich die Liquidität?
Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach positiver Prüfung.
Wie viel wird ausgezahlt?
Je nach erwarteter Restlaufzeit bis zur staatlichen Auszahlung liegt die Vorschussquote typischerweise zwischen 85 % und 90 % des Bescheidbetrags.
Ist die Finanzierung verwässernd?
Nein. Es werden keine Unternehmensanteile abgegeben. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über den Ankauf und die Abtretung Ihrer Forderung.
Gibt es monatliche Raten?
Nein. Die Rückführung erfolgt automatisch, sobald die Behörde bzw. das Finanzamt den bewilligten Betrag auszahlt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel der BSFZ- bzw. Zuwendungsbescheid, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, der letzte Jahresabschluss sowie ein Handelsregisterauszug.
Ist Vantix eine Bank?
Nein. Vantix erbringt keine Bankgeschäfte im Sinne des KWG, sondern strukturierte B2B-Finanzierungslösungen über Forderungsankauf.